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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ralf Miesen – Kundendienst für Hausgeräte

  1. Vertragspartner, Geltungsbereich

(1) Vertragspartner ist

Ralf Miesen

Vor dem Dreeser Tor 19

53359 Rheinbach

USt-IdNr.: DE458131008

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Kundendienstleistungen (insbesondere Diagnose-, Reparatur- und Wartungsarbeiten an Hausgeräten) sowie über die Lieferung von Ersatzteilen und Geräten zwischen uns und unseren Kunden.

(3) Unsere Mitarbeiter sowie von uns autorisierte Franchisenehmer und deren Mitarbeiter sind bevollmächtigt, im Absatzgeschäft und Kundenverkehr Verträge im Namen von Ralf Miesen abzuschließen, sofern sie unter unserer Marke auftreten.

  1. Auftragsschein, Empfangsbestätigung

(1) Die Unterschrift des Kunden auf Arbeitsnachweis / Lieferschein / Auftragsschein bestätigt den Erhalt der dort genannten Lieferungen und Leistungen sowie deren Durchführung, nicht jedoch einen Verzicht auf gesetzliche Mängelrechte.

(2) Die Unterschrift dokumentiert außerdem die Beauftragung der aufgeführten Arbeiten und bestellten Teile.

(3) Der Unterzeichner bestätigt, zur Erteilung des Auftrags und zur Entgegennahme der Leistung berechtigt zu sein. Er versichert, dass die für die Rechnungsstellung erforderlichen Angaben zutreffend und vollständig sind und dass etwaige abweichende Rechnungsempfänger vor Auftragserteilung mitgeteilt wurden. Gibt der Unterzeichner schuldhaft falsche oder unvollständige Angaben an, haftet er für daraus entstehende Schäden.

  1. Preise, Zahlung, Verzug, Eigentumsvorbehalt

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preise gemäß unseren Tarifen. Diese können dem Arbeitsnachweis / Lieferschein / Auftragsschein, unserer Website oder auf telefonische Nachfrage entnommen werden.

(2) Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig. Zahlungen sind vor Ort per EC-Karte, Kreditkarte, Barzahlung, Überweisung in Gegenwart des Technikers oder PayPal-Zahlung an acc@miesen-gmbh.de in Gegenwart des Technikers möglich.

(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie einen pauschalen Verzugsschaden (z. B. Mahnkosten) geltend zu machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Der Zugang der Rechnung gilt bei postalischem Versand regelmäßig am auf das Rechnungsdatum folgenden Werktag als erfolgt; bei Versand per E-Mail mit Absendung, sofern der Kunde seine E-Mail-Adresse ausdrücklich zum Zwecke der Rechnungszustellung angegeben hat.

(5) Gelieferte Ware (insbesondere Ersatz- oder Neuteile, ggf. Geräte) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt). Bei Zahlungsverzug sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Etwaige notwendige Rückhol-, Transport- und Wiedereinlagerungskosten können wir ersetzt verlangen; dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.

(6) Barzahlungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, wenn ihm keine andere Zahlungsart möglich ist. In diesem Fall nimmt der Techniker den Betrag für uns entgegen und führt die Zahlung in unserem Namen und für unsere Rechnung aus.

  1. Einsatzgebiet, Anfahrt, Arbeitszeitwerte (AW)

(1) Unsere Leistungen erbringen wir im Einsatzgebiet des Kundendienstes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Ausführung kann sowohl durch uns als auch durch von uns autorisierte Franchisenehmer erfolgen.

(2) Durch Falschangaben, insistierte Arbeitsschritte oder insistierte Bestellungen verursachte zusätzliche Arbeitszeit und Aufwendungen berechnen wir gemäß unseren Tarifen.

(3) Bestellungen von Ersatzteilen sind grundsätzlich verbindlich. Wir halten gängige Ersatzteile vor; nicht gängige oder speziell für das Gerät des Kunden beschaffte Bauteile werden individuell bezogen und sind typischerweise nur eingeschränkt anderweitig verwendbar.

(4) Ein Arbeitszeitwert (AW) wird je angefangene Zeiteinheit Arbeitszeit fällig. Dauer und Preis eines AW ergeben sich aus Arbeitsnachweis / Lieferschein / Auftragsschein und unserer Website www.miesen-gmbh.de. Gleiches gilt für Kfz-Kosten, An- und Abfahrtszeitkosten sowie Pauschalen für VDE-Sicherheitsmessungen.

(5) In Einsatzregionen außerhalb des regulären Einsatzgebiets können Anfahrtskosten und Anfahrtszeit je Anfahrt anfallen.

(6) Für Notdiensteinsätze am Tag der Terminvereinbarung können zusätzlich (bzw. doppelt) Kfz-Kosten und An- und Abfahrtszeitkosten anfallen, da diese Fahrten außerhalb der regulären Tourenplanung erfolgen. Für Notdiensteinsätze am Folgetag kann eine zusätzliche An- und Abfahrtskostenpauschale berechnet werden. Sondertarife (z. B. Pauschalen, Notdiensttarife) werden im Einzelfall vor Auftragsvergabe vereinbart.

(7) Sind für den Einbau oder die Reparatur zusätzliche Arbeiten erforderlich, die bei Auftragserteilung nicht erkennbar waren – etwa wegen baulicher Gegebenheiten, fehlender oder nicht fachgerechter Vorinstallationen, eines erschwerten Zugangs zum Gerät oder notwendiger Anpassungen an der Einbausituation –, werden die hierfür erforderlichen zusätzlichen Arbeitszeiten gemäß unseren jeweils gültigen Tarifen berechnet.

 

  1. Diagnose, Reparaturumfang, Folgefehler

(1) Jeder Reparatur geht eine Diagnose durch unsere Fachkräfte oder die Fachkräfte unserer Franchisenehmer voraus. Unsere primäre Dienstleistung ist die Identifikation der Fehlerursache.

(2) Ein Reparaturauftrag bezieht sich stets auf den durch unsere Fachkräfte konkret diagnostizierten Defekt eines Gerätebestandteils und die hierauf bezogene Reparatur (insbesondere Austausch des als defekt diagnostizierten Bauteils).

(3) Eine vom Kunden beschriebene Symptomatik stellt für sich genommen keine Diagnose dar.

(4) In Einzelfällen können weitere Defekte (Folgefehler, zusätzliche Fehlerquellen) erst nach Austausch des zunächst als defekt identifizierten Bauteils erkennbar werden. Unsere Gewährleistung umfasst in diesen Fällen ausschließlich die ordnungsgemäße Reparatur des beauftragten Defekts. Weitere, zuvor nicht erkennbare Defekte sind nicht automatisch Bestandteil des ursprünglichen Reparaturauftrags und können gesondert kostenpflichtig sein.

(5) Das „Gangbarmachen“ eines defekten Bauteils ohne Austausch erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Der Kunde wird darüber informiert, dass hierbei kein gesicherter Reparaturerfolg gewährleistet werden kann und dass in diesen Fällen kein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung bis zum Reparaturerfolg besteht, sofern der Versuch nicht den gewünschten Erfolg bringt.

(6) Wir betrachten Instandsetzungs- oder Reparaturversuche ohne Bauteilwechsel als Teil der Diagnose. Wird im Rahmen der Dienstleistung „Diagnose“ keine Fehlerursache ermittelt (insbesondere, wenn das Gerät während unseres Einsatzes fehlerfrei läuft oder der Fehler nicht auftritt), liegt allein darin kein Sachmangel unserer Leistung. Weitere Fehlersuchen sind dann kostenpflichtig.

  1. Sicherheitsbestimmungen, Außerbetriebsetzung, Gefahrenhinweise

(1) Bei nicht abgeschlossener Reparatur können wir das Gerät technisch außer Betrieb setzen und den Betrieb untersagen. Manipulationen an der Außerbetriebsetzung erfolgen auf eigenes Risiko des Kunden.

(2) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Geräte erst nach vollständiger und vorschriftsgemäßer Montage (z. B. Befestigung, Rückbau, Anbringen von Unterbaublechen oder Abdeckungen) betrieben werden dürfen. Verlangt der Kunde aus Kostengründen einen Abbruch vor vollständiger Montage oder den Verzicht auf Sicherheitsmaßnahmen, erfolgt dies auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Auf entsprechende Gefahren weisen wir hin.

(3) Der Kunde hat sicherzustellen, dass keine unbefugten Personen (insbesondere Kinder oder Dritte) Zugang zu geöffneten oder nicht sachgerecht hinterlassenen Geräten erhalten und darüber informiert sind, dass das Gerät nicht berührt oder betrieben werden darf.

(4) Bei Geräten, die nicht vorschriftsmäßig, nicht gemäß Herstellerangaben oder nicht fachgerecht montiert sind (z. B. Einbau in Naturstein, Granit, Holz, manipulierte Anschlüsse), haften wir nicht für Schäden, die ausschließlich aus dieser unsachgemäßen Einbausituation resultieren und trotz sorgfältiger, fachgerechter Arbeit unvermeidbar entstehen.

  1. Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt

– für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit,

– für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

– nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie

– bei Übernahme einer Garantie, soweit diese ausdrücklich als solche bezeichnet ist.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, von uns autorisierter Franchisenehmer sowie sonstiger Erfüllungsgehilfen.

(5) Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften (z. B. §§ 634 ff. BGB).

  1. Gewährleistung / Mängelrechte, Verjährung

(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte gemäß Kauf- und Werkvertragsrecht. Eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber Verbrauchern erfolgt nicht.

(2) Bei Werkverträgen (insbesondere Reparaturen) bezieht sich unsere Leistung auf die Beseitigung des durch unsere Fachkräfte konkret diagnostizierten Defekts eines Bauteils. Ein vom Kunden beschriebenes Symptom stellt keine Fehlerursache dar. Die Beurteilung, ob ein Defekt behebbar ist und welche Maßnahmen hierfür erforderlich sind, ist erst nach Durchführung einer Diagnose möglich.

Die Behebung eines diagnostizierten Defekts kann voraussetzen, dass weitere, zunächst nicht erkennbare Defekte (z. B. Folgefehler oder zusätzliche Schadensursachen) kostenpflichtig beseitigt werden müssen. Solche zusätzlichen Defekte können häufig erst nach dem Austausch oder der Instandsetzung des zunächst als defekt identifizierten Bauteils festgestellt werden.

Unsere Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf die ordnungsgemäße Ausführung der beauftragten Reparaturmaßnahme. Die Funktionsfähigkeit des gesamten Geräts wird durch die Reparatur nicht geschuldet, sofern hierfür weitere, bei Diagnose oder Reparatur noch nicht erkennbare Defekte ursächlich sind oder erst nach Austausch des identifizierten Bauteils festgestellt werden können.

Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass ein geltend gemachter Mangel auf einer mangelhaften Werkleistung oder einem mangelhaften Bauteil beruht. Eine gesetzliche Beweislastumkehr findet bei Werkverträgen nicht statt.

Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich anzuzeigen und uns Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

(3) Sofern der Kunde Unternehmer ist (§ 14 BGB), verjähren Mängelansprüche aus Werk- und Kaufverträgen – soweit gesetzlich zulässig – in 12 Monaten ab Abnahme (Werkleistung) bzw. ab Lieferung (Kaufvertrag). Hiervon ausgenommen sind Ansprüche

– wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit,

– wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

– nach dem Produkthaftungsgesetz sowie

– in den gesetzlich vorgesehenen Fällen längerer Verjährungsfristen; hierfür gelten die gesetzlichen Fristen.

(4) Über etwaige Herstellergarantien hinausgehende Ansprüche richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Garantiebedingungen der Hersteller. Gesetzliche Mängelrechte bleiben hiervon unberührt.

 

  1. Altteile, Eigentumsübergang

(1) Als defekt diagnostizierte Bauteile, Geräte oder Altgeräte sind zur Entsorgung durch uns freigegeben, sofern der Kunde uns diese überlässt. Mit der Überlassung übereignet der Kunde uns diese Teile.

(2) Eine generelle Aufbewahrung oder Rückgabe ausgebauter Altteile erfolgt nur nach ausdrücklicher Vereinbarung. Eine darüber hinausgehende Lagerung ist in der Regel unverhältnismäßig.

  1. Termine, Absagen, Stornokosten, Annahmeverzug

(1) Ein Kundendienstauftrag umfasst die Behandlung des gemeldeten Defekts. Termine werden in der Regel mit einem Zeitfenster (z. B. 1–2 Stunden) für den Beginn des Termins vereinbart.

(2) Die angegebenen Zeitfenster stellen ausschließlich den Zeitraum dar, in dem der Termin beginnt. Der Techniker kann innerhalb des genannten Zeitfensters eintreffen. Die Arbeiten können je nach Umfang auch über das Zeitfenster hinaus andauern.

(3) Absagen oder akute Nichtwahrnehmungen des Termins können bis spätestens 12 Stunden vor dem vereinbarten Zeitfenster kostenfrei erfolgen. Wird der Termin weniger als 12 Stunden vor seinem Beginn vereinbart, ist eine kostenfreie Absage bis spätestens zur Vereinbarung des Termins nicht möglich.

(4) Erfolgt die Absage später als 12 Stunden vor dem vereinbarten Zeitfenster oder wird der Termin ohne rechtzeitige Absage nicht wahrgenommen, sind wir berechtigt, eine pauschale Ausfallgebühr in Höhe eines Arbeitszeitwertes (1 AW) zu berechnen. Zusätzlich können wir bei kurzfristigen Absagen, die erst erfolgen, nachdem unser Techniker bereits zum Kunden unterwegs ist oder vor Ort erscheint, eine Aufwandspauschale von 19,99 EUR erheben. Fallen darüber hinaus Anfahrtskosten oder Anfahrtszeitkosten an, werden diese gemäß unseren jeweils gültigen Tarifen berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Kann unsererseits ein Termin nicht wahrgenommen werden, informieren wir den Kunde – sofern möglich – vorab telefonisch, spätestens bis zum Ende des vereinbarten Zeitfensters. In diesem Fall wird ein Ersatztermin vereinbart.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, einen von uns angebotenen zumutbaren Ersatztermin anzunehmen. Ist ihm die Wahrnehmung aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, Urlaub) vorübergehend nicht möglich, hat er uns dies mitzuteilen; in diesem Fall werden neue Termine abgestimmt.

  1. Lieferzeiten, Verzögerungen, Reklamationen

(1) Die gewöhnliche Lieferzeit für Ersatzteile beträgt 1–3 Werktage. Verzögerungen, die auf Lieferengpässe, Hersteller-Rückstände, Streiks oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückgehen, begründen kein Recht zum Rücktritt, sofern sie dem Kunden mitgeteilt werden und ihm die Verzögerung zumutbar ist.

(2) Der Kunde hat uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung bzw. Nachlieferung einzuräumen.

(3) Reklamationen werden regelmäßig innerhalb eines Werktages beantwortet und innerhalb einer Woche bearbeitet. Die Dauer der Mangelbeseitigung kann im Einzelfall hiervon abweichen, insbesondere wenn wir auf Zulieferer oder Hersteller angewiesen sind.

  1. Kostenvoranschlag, Bindungsfristen

(1) Kostenvoranschläge und Angebote sind grundsätzlich freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

(2) In der Regel gewähren wir nach Erteilung eines Kostenvoranschlags oder Angebots eine Bedenkzeit von 10 Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist kann die Diagnoseleistung gesondert in Rechnung gestellt werden; der Kostenvoranschlag kann dann seine Gültigkeit verlieren.

(3) Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform (einschließlich E-Mail).

  1. Vertragsart, Widerrufsrecht, Rücktritt

(1) Verträge mit Verbrauchern können – je nach Einzelfall – als Werkverträge (Reparaturen mit Einbau) oder Kaufverträge (reine Lieferung von Teilen/Geräten) zustande kommen. Unsere Verträge werden regelmäßig außerhalb unserer Geschäftsräume beim Kunden vor Ort geschlossen. Für vor Ort vollständig erbrachte Dienstleistungen (z. B. Diagnose, Reparaturen) besteht kein Widerrufsrecht, da der Kunde deren Ausführung ausdrücklich verlangt (§ 312g Abs. 2 und § 356 Abs. 4 BGB).

 

Wird der Auftrag unter Nutzung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, E-Mail, Online-Formular) erteilt, erlischt ein bestehendes Widerrufsrecht ebenfalls, sobald der Kunde ausdrücklich zustimmt, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnen und er bestätigt, dass er weiß, dass sein Widerrufsrecht dadurch erlischt.

(2) Ersatzteile werden aufgrund unserer Diagnose stets individuell für das Gerät des Kunden bestellt und sind regelmäßig nicht ohne Weiteres anderweitig verwendbar. Es handelt sich daher um Waren, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Ein Widerrufsrecht besteht hierfür gesetzlich nicht.

 

Davon unberührt bleiben die gesetzlichen Mängelrechte.

(3) Kundendiensttermine, Reparaturaufträge und Ersatzteilbestellungen sind nach Erteilung des Auftrags verbindlich. Der Kunde schuldet bei Abbruch des Auftrags oder Nichtabnahme der individuell bestellten Ware die bis dahin angefallenen Kosten (z. B. Diagnose, Arbeitszeit, Anfahrt, Liefer- und Retourekosten, Wiedereinlagerungsentgelte (regelmässig ca. 50 EUR zzgl. MwSt. und Versandkosten), angemessener entgangener Gewinn), soweit kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht oder dieses bereits erloschen ist. Dem Kunden bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.

(4) Unabhängig von bestehenden gesetzlichen Widerrufsrechten wird kein darüber hinausgehendes vertragliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht eingeräumt.

  1. Express-Service / beschleunigte Ersatzteilbeschaffung

(1) Auf Wunsch des Kunden können bestimmte Ersatzteile im Express-Service beschafft werden (sofortige Abholung beim Großhändler, Express-Versand, sofortige Bereitstellung).

(2) Der damit verbundene Mehraufwand (Fahrzeiten, gesonderte Beschaffung, Unterbrechung der Tourenplanung) kann zu einem erhöhten Teilepreis oder zusätzlichen Servicepauschalen führen. Hierüber informieren wir den Kunden vorab; der Auftrag erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.

  1. Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den jeweils geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.miesen-gmbh.de/datenschutz.

(2) Für die Rechnungsstellung sind Angaben wie Name und Anschrift erforderlich. Weitere Daten (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer) werden nur erhoben, soweit sie für die Durchführung des Vertrages oder mit Einwilligung des Kunden erforderlich sind.

(3) Eine Nutzung von Kundendaten zu Werbezwecken (z. B. Zusendung von Informationen, Weihnachtspost) erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig ist oder der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Werbeagenturen) erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und etwaiger Einwilligungen.

(4) Der Kunde hat jederzeit das Recht, der Verwendung seiner Daten zu Werbezwecken zu widersprechen. Auf Anfrage erteilen wir Auskunft über die gespeicherten Daten und etwaige Empfänger.

  1. Umsatzsteuer, Preisangaben

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, verstehen sich ausgewiesene Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

(2) Auf den Arbeitsnachweisen / Auftragsscheinen / Lieferscheinen können aus Platz- oder Organisationsgründen zunächst Nettopreise aufgeführt sein; der Endpreis wird inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen.

(3) Bei Unklarheiten kann der Kunde jederzeit Auskunft verlangen, insbesondere darüber, ob es sich um Netto- oder Bruttopreise handelt.

  1. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand

(1) Der Stand dieser Geschäfts- und Vertragsbedingungen ist auf dem Dokument bzw. auf unserer Website angegeben.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(3) Mündliche Nebenabreden zu diesen Verträgen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend).

(4) Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des jeweils zuständigen Franchisenehmers, der auf der Rechnung und dem Leistungsnachweis ausgewiesen ist.

(5) Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

 

Bonn, 08.12.2025

 

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